Todesschein / Todesurkunde Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). Ein Todesschein / eine Todesurkunde wird durch das betreffende Zivilstandsamt ausgestellt.
| | | Todesurkunde bestellen
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Heimatausweis Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort mit einem Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen den Heimatausweis gerne zu. Sie können das Dokument online bestellen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:
- die genaue Aufenthaltsadresse
- den Aufenthaltszweck
- die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Heimatausweise sind kostenpflichtig (Neuausstellung Fr. 20.00 / Verlängerung Fr. 10.00) und werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
| | | Heimatausweis online bestellen
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Handlungsfähigkeitszeugnis Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) einer Person bestätigt.
Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, reichen Sie ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein.
Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnis
| | | Handlungsfähigkeitszeugnis
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Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer Bürger und Bürgerinnen. Er wird durch die Wohnsitzgemeinde bei Volljährigkeit oder nach einem Zuzug ausgestellt und ist während der Dauer des Wohnsitzes aufzubewahren.
Der Aufenthaltsausweis dient als Meldebestätigung für Wochenaufenthalter. Er wird nach dem Zuzug ausgestellt.
Sofern sich die Angaben auf dem Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis durch ein zivilstandrechtliches Ereignis oder durch einen Umzug innerhalb der Gemeinde ändern, stellt die Einwohnerkontrolle automatisch einen neuen Ausweis zu.
Bei Verlust des Ausweises wird ein kostenpflichtiges Duplikat ausgestellt.
Gebühren Duplikat Fr. 20.00
| | | Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis online bestellen
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Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Für eine Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung können Sie im untenstehenden Onlineformuar alle Angaben ausfüllen und an uns übermitteln.
Die Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00 (bei Zusendung + Fr. 2.00 Porto).
| | | Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung online bestellen
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Betreibungsauskunft / Betreibungsregisterauszug Betreibungsauskünfte und -Registerauszüge werden durch das Betreibungs- und Konkursamt erteilt. Für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Zäziwil ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland zuständig.
| | | Betreibungsauszug
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Strafregisterauszug Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen.
| | | Strafregisterauszug Bundesamt für Justiz
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Pass und Identitätskarte Benötigen Sie einen neuen Pass oder eine Identitätskarte, oder laufen Ihre Ausweispapiere demnächst ab?
Die Ausweisbestellung erfolgt ausschliesslich über eines der sieben Ausweiszentren. Alle Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie über den nachfolgenden Link.
| | | Schweizer Pass & Identitätskarte
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Datensperre im Einwohnerregister Sie haben die Möglichkeit für sich eine Datensperre zu beantragen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Somit erteilen wir keine Auskünfte über Ihre registrierten Personendaten (ausgenommen sind Amtsstellen wie Gerichte, Polizei, etc.).
Bitte füllen Sie dazu das Gesuch um Datensperre aus und senden dieses zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte resp. Ihres Passes an die Gemeindeverwaltung Zäziwil.
Eine Datensperre gilt nur für die die Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistersystemen (GERES), nicht jedoch andere Daten, die sich beim Kanton, bei der Kirchgemeinde oder bei einem Gemeindeverband befinden.
| | | Datensperrung online beantragen
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Ausweis über den registrierten Familienstand Diese Dokumente dienen schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse.
Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen.
Zuständig für die Ausstellung des Familienscheines ist das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
| | | Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein bestellen (Heimatort Kanton Bern)
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Eheschein / Trauungsurkunde Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
| | | Eheschein / Trauungsurkunde
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Familienausweis / Familienbüchlein Der Familienausweis (ehem. Familienbüchlein) belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
| | | Familienausweis / Familienbüchlein bestellen
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Personenstandsausweis Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes.
Ausländische Staatsangehörige bestellen die Bestätigung über den registrierten Personenstand beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
| | | Personenstandsausweis/Bestätigung über den registrierten Personenstand (Kanton Bern)
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Geburtsanzeige / Geburtsschein / Geburtsurkunde Geburtsanzeige
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Weitere Informationen über die Geburt Ihres Kindes:
Geburtsschein (Geburtsurkunde)
Den Geburtsschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
| | | Geburtsurkunde bestellen (Geburtsort im Kanton Bern)
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Mütter- und Väterberatung Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch. Telefon 031 552 16 16
| | | Mütter- und Väterberatung Kanton Bern
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Bestattung Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Das untenstehende Merkblatt enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung und die Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern.
Die Gemeinde Zäziwil hat das Bestattungswesen dem Gemeindeverband Grosshöchstetten abgetreten, welcher für die Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil verantwortlich ist.
Die Gemeindeverwaltung Zäziwil regelt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen die Formalitäten für Bestattungen auf dem Friedhof Zäziwil.
| Bestattungs- und Friedhofreglement (Gemeindeverband Grosshöchstetten) Infoblatt zum Gemeindeverband
| | Bestattung online anmelden
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Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige Herzlich willkommen in der Gemeinde Zäziwil!
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein, Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
- Krankenkassenkarte
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 / volljährige Person
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung "eUmzugCH" nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen.
Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen.
Wenn Sie sich also nur während der Woche in unserer Gemeinde aufhalten, die Wochenenden aber in Ihrer Wohnsitzgemeinde verbringen, melden Sie sich bitte mit einem Heimatausweis bei uns persönlich an.
Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie sich über den untenstehenden Link "Zuzug Schweizer Staatsangehörige" anmelden. Dieses ersetzt die - gesetzlich vorgeschriebene - persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht.
| | | Zuzug Schweizer Staatsangehörige eUmzugCH
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Umzug innerhalb der Gemeinde Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Zäziwil muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter oder über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erledigen.
Schweizer Staatsangehörige erhalten einen neuen und kostenpflichtigen Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Ausweis retour oder melden Sie sich persönlich mit ihm am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link "Umzug innerhalb der Gemeinde" ummelden und erhalten einen neuen und kostenpflichtigen Aufenthaltsausweis.
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises.
| | | Umzug innerhalb der Gemeinde eUmzugCH
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Wegzug für Schweizer Staatsangehörige Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Zäziwil in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich mit Ihrem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Ihr Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen. Den Heimatschein senden wir der neuen Wohnsitzgemeinde per Post zu.
Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link "Wegzug für Schweizer Staatsangehörige" abmelden.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir die genaue Auslandadresse und die Adresse einer Kontaktperson in der Schweiz. Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig bei unserem Steuerbüro. Merkblatt für Auslandschweizer
Militärpflichtige
Das Dienstbüchlein ist für die Abmeldung dem Sektionschef einzusenden.
Feuerwehr-Aktive
Feuerwehr-Aktive haben den Wegzug beim Fourier zu melden und ihre Dienstkleidung abzugeben.
Zivilschutzpflichtige
Zivilschutzdienstpflichtige haben den Wegzug bei der Zivilschutzorganisation Kiesental zu melden. Bitte reichen Sie das Dienstbüchlein ein und geben Ihre Dienstkleidung ab.
| | | Wegzug für Schweizer Staatsangehörige eUmzugCH
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Altersleitbild Die Ressortleitungen Soziales der Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil, haben gemeinsam ein regionales Altersleitbild erarbeitet.
Das Altersleitbild enthält Leitgedanken zum Älter werden und dient als Grundlage für die künftige Seniorenarbeit in der Region.
| Altersleitbild
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Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie, Beziehung oder Ex-Partnerschaft. Sie kann verschiedener Art sein: Körperlich, psychisch, finanziell oder sexuell. Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor.
Häusliche Gewalt kann zu psychischen und psycho-somatischen Erkrankungen führen. Zudem gefährdet sie die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Auch sie brauchen Hilfe.
Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Verschiedene Stellen informieren, beraten und unterstützen.
Hier erfahren Sie mehr:
Hallo-Bern - Häusliche Gewalt
Notfallkarten (verschiedene Sprachen)
| | | Website Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
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Hund Hundehaltung
Es ist wichtig, sich vor dem Kauf mit den hohen Anforderungen an die Hundehaltung auseinander zu setzen und sich auch als routinierte Hundehalterin oder als routinierter Hundehalter regelmässig über die aktuellen Vorgaben zu informieren.
Detaillierte Angaben zu den Pflichten als Handehalterin oder Hundehalter sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:
Hundetaxe
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August älter als 6 Monate alt sind. Die Taxe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 50.00. Die Rechnung wird den Hundehaltern jeweils Ende August zugestellt. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Hundedatenbank Amicus
Die Hundedatenbank Amicus garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bietet eine hohe Datenqualität. Gemeinden erfassen Hundehalter und deren Adressen, Tierärzte kennzeichnen Hunde und übernehmen die Erstregistrierung und Hundehalter melden Mutationen. Damit wird die Rückverfolgbarkeit gewährleistet und illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden können aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bietet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren von Besitzern bei ausgesetzten oder entlaufenen Hunden.
| | | Hund online an- / abmelden
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Wegzug für ausländische Staatsangehörige Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Zäziwil in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen. Wer sich bei der neuen Gemeinde online (via eUmzugCH) anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung.
Sie haben sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden.
Abmeldebestätigung
Auf Wunsch erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Sie können diese bei der Abmeldung am Schalter verlangen oder per E-Mail beim Fachbereich Präsidiales bestellen.
| | | Wegzug für ausländische Staatsangehörige eUmzugCH
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Arbeitslosigkeit Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung findet direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV statt. Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Offene Fragen und Unklarheiten können vor Ort von RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeitern rasch und kompetent beantwortet werden.
Sie können sich bei jeder Regionalen Arbeitsvermittlung im Kanton Bern anmelden. Melden Sie sich möglichst rasch, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Die Beratungsgespräche finden anschliessend beim für Ihren Wohnsitz zuständigen RAV statt.
Um die Anmeldung vorzunehmen, benötigt das RAV entweder Ihren Pass, Ihre Identitätskarte, Ihren Führerschein oder Ausländerausweis. Damit sich Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater gezielt auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten kann, nehmen Sie ebenfalls Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen mit (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Regionale Arbeitsvermittlung in Gümligen oder informieren sich online beim Amt für Arbeitslosenversicherung.
Weitere informativ nützliche Links finden Sie unter www.arbeit.swiss.
| | | Anmeldung Arbeitslosigkeit RAV
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Gewerbe-/ Unternehmensverzeichnis Im Gewerbe-/Unternehmensverzeichnis finden Sie alle registrierten Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe der Gemeinde Zäziwil.
Über das Login der Webseite können die Gewerbeangaben eingetragen und bearbeitet werden.
EasyGov.swiss
EasyGov.swiss ist Teil der E-Government-Strategie Schweiz und vereint Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auf einem Online-Portal. Auf EasyGov.swiss können Sie als angehende Unternehmerin und Unternehmer Ihre neue Firma direkt online bei der zuständigen Behörde für das Handelsregister, die AHV, die Mehrwertsteuer oder die Unfallversicherung anmelden. Unternehmungen, die bereits im Handelsregister erfasst sind, können ihre Einträge online bearbeiten.
| | | EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen
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Brächete / fête du lin Einmal im Jahr - jeweils am letzten Mittwoch im September - findet in Zäziwil eine Brächete statt; nächstmals am Mittwoch, 24. September 2025.
| | | online Anmeldung
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft) Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung?
Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden.
Sie haben die Möglichkeit, das Gesuch digital (mittels BE-Login) oder in Papierform einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch digital wie auch in Papierform vollständig eingereicht wird (bspw. Jugenschutzkonzept, Getränkekarte etc.).
Bearbeitungsgebühr Gemeinde je Gesuch CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet).
| | | Gesuch Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)
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Häckseldienst Der unentgeltliche Häckseldienst findet wie folgt statt:
- 1. / 2. April 2025
- 14. / 15. Oktober 2025
- 4. / 5. November 2025
Was wird gehäckselt?
Stauden-, Baum- und Sträucherschnitt mit einem Durchmesser von maximal 30 cm. Alle anderen Gartenabfälle sowie Steine, Erde etc. gehören nicht ins Häckselgut, da diese die Messer der Maschine beschädigen.
Wo wird gehäckselt?
Entlang der normalen Kehrichtabfuhrroute. Das Häckselgut ist an den gewohnten Hauskehricht-Standorten und nach Möglichkeit mit mehreren Hausbesitzenden zusammen am gleichen Ort bereit zu stellen.
Eine Anmeldung ist nur erforderlich für Personen, welche abseits der normalen Kehrichtabfuhrroute vom Häckseldienst Gebrauch machen wollen. In diesem Fall ist eine Anmeldung jeweils am Freitag vor dem Häckseldienst bis 14:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 710 33 33, erwünscht. Sie können die Anmeldung auch online vornehmen.
Wie ist das Häckselgut bereitzustellen?
Das Häckselgut darf nicht zusammengebunden werden; es ist geordnet zu deponieren, damit eine schnelle Verarbeitung gewährleistet ist.
- Das Häckselgut wird grundsätzlich abtransportiert; wer das Material behalten möchte, soll dies bitte gut sichtbar kennzeichnen.
Der Häckseldienst ist gratis. Die Gemeindeverwaltung behält sich jedoch vor, bei aussergewöhnlich grossen Mengen den überdurchschnittlichen Häckselaufwand in Rechnung zu stellen.
Beim Häckseldienst fällt überschüssiges Häckselgut an, das abgeführt werden muss. Personen, die sich für das Kompostieren von überschüssigem Häckselgut im eigenen Garten interessieren, melden sich bitte telefonisch bei unserem Strassenmeister, Tanner Samuel.
| | | Häckseldienst online anmelden
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Grüngut Der Sammelplatz für kompostierbares Grüngut aus Privathaushalten befindet sich auf dem Bauernhof von Silvia Gerber und Daniel Krähenbühl, Reutenenstrasse 16, in Zäziwil. Das Grüngut wird zu Kompost verarbeitet und auf den Feldern der Hofbesitzer wiederverwertet und eingebracht.
Öffnungszeiten April bis Oktober
Montag bis Samstag 8 bis 19 Uhr
Sonntag geschlossen
Von November bis März ist der Kompostplatz jeweils nur samstags geöffnet.
Was darf deponiert werden?
- Sträucher-, Stauden- und Rasenschnitt
- Äste, Laub
- Gras und Feldblumen inkl. Wurzeln
- Kleintiermist (nur in Absprache mit Daniel Krähenbühl deponieren)
- Kaffeesatz
- Rohe Rüst- und Gemüseabfälle
- Holzasche (ohne Fremdstoffe)
Was gehört nicht auf den Sammelplatz?
- Kehricht, Steine, Schnüre und dergleichen
- Speise- und gekochte Küchenabfälle
- Invasive, gebietsfremde Pflanzen und Pflanzenteile (Neophyten)
- Unkraut wie Disteln, Giersch, Brennnesseln, Ehrenpreis, Winden, Vogelniere, Blacken, Melden
- Katzenstreu
- Baumstrünke
- Strassenwischgut
- Schlammsammler-Inhalte
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Kompostierungsplatz.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu kompostierbarem Grüngut melden Sie sich bei Krähenbühl Daniel.
| Zufahrtsplan Grüngutsammelstelle Grossmatthof
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Baugesuch / Baubewilligung Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen:
- Was ist baubewilligungspflichtig und was kann ich ohne Baugesuch ausführen?
- Was muss ich bei der Baueingabe beachten und wie ist die baurechtliche Situation bei meinem Grundstück zu beurteilen?
In den untenstehenden Rubriken finden Sie Antworten auf diese Fragestellungen. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne darüber Auskunft. Kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen, Dokumente und Formulare rund um das Thema Bauen sowie eine Checkliste für die Baueingabe. Die übergeordneten, rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz.
Neu ist das Baugesuch zwingend elektronisch via eBau einzureichen. Weitere Informationen dazu - siehe unten.
| Baureglement Zonenplan Gewässerräume Nord Zonenplan Gewässerräume Süd Zonenplan Landschaft und Gefahren Zonenplan Siedlung
| | Formulare / Baugesuche
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Benützungsgesuch Mehrzweck-, Schul- und Sportanlagen Die Mehrzweck-, Schul- und Sportanlagen umfassen folgende Gebäude
- Schulgebäude: Bahnhofstrasse 5, 3532 Zäziwil
- Turn- und Mehrzweckhallen: Zelgweg 2, 3532 Zäziwil
Mieten Schulräume
Die Gemeindeverwaltung Zäziwil ist für die Vermietung der Schulräume zuständig. Die Antragsformulare sowie die Weisungen inkl. Gebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil bezogen werden. Das Antragsformular ist bis spätestens 40 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung, 3532 Zäziwil einzureichen
Mieten Turn- und Mehrzweckanlage
Die Gemeindeverwaltung Zäziwil ist für die Vermietung der Turn- und Mehrzweckanlage zuständig.
Die Antragsformulare sowie die Weisungen inkl. Gebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil bezogen werden. Das Antragsformular ist bis spätestens 40 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung, 3532 Zäziwil einzureichen.
| Benützungsgesuch Mehrzweck-, Schul- und Sportanlagen Benützungsverordnung Mehrzweck-, Schul- und Sportanlage Merkblatt Brandschutz Merkblatt Bühneneinrichtung Merkblatt Lärmschutz, Unfallverhütung, Verkehr
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Abwasserentsorgung Abwasser ist ein Oberbegriff für aus verschiedenen Quellen stammende Wässer, die über bauliche Anlagen fortgeleitet werden:
Regenwasser (Sauberwasser):
Von befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser. Das Regenwasser wird wo möglich versickert oder gelangt in ein öffentliches Gewässer.
Schmutzwasser:
Durch häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändertes bzw. verunreinigtes Wasser.
Um die Gewässer zu schützen, müssen die Schadstoffe durch Behandlung des Abwassers und andere Maßnahmen weitestgehend reduziert werden. Das Abwasser wird dazu in der Kanalisation gesammelt, transportiert und in Kläranlagen behandelt und danach in als Vorfluter dienende Gewässer eingeleitet.
Gemeindeeigenes Kanalisationsnetz:
Die Gemeinde unterhält ein eigenes Kanalisationsnetz. Regelmässig werden die Leitungen gespült und mittels Kanalfernsehaufnahmen untersucht. Wo nötig werden die Leitungen saniert oder neu gebaut.
Private Kanalisationsleitungen:
Die Anschlüsse ab öffentlichem Kanalisationsnetz bis zur häuslichen Liegenschaft gelten als private Leitungen. Diese Leitungsabschnitte sind durch die privaten Eigentümer zu unterhalten und wenn nötig instand zu stellen.
ARA Oberes Kiesental
Das häusliche Abwasser der Gemeinde Zäziwil gelangt in die ARA Oberes Kiesental . Das Einzugsgebiet der ARA Oberes Kiesental umfasst acht Gemeinden, welche sich zu einem Gemeindeverband zusammengeschlossen haben. Die Abwässer der angeschlossenen Gemeinden werden im Hauptkanal des ARA-Verbandes gesammelt und der Kläranlage in Freimettigen zugeführt.
ARA Kiesental AG (ARAKI)
Die Gemeindeverbände ARA Region Oberes Kiesental ARA Region Unteres Kiesental und die Gemeinde Grosshöchstetten gründeten im Jahr 2014 die ARA Kiesental AG (ARAKI).
Die Gründung dieser Gesellschaft bezweckt die Planung einer umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Abwasserentsorgung für die Region Kiesental im Sinne einer langfristigen Zukunftsplanung mit Standort in Kiesen.
| | | Informationsfilm Grundstückentwässerung
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Spartageskarte Gemeinde Die Gemeinde Zäziwil bietet die neu ab 2024 eingeführte Spartageskarte nur noch bis am 31. Dezember 2024 an. Danach wird das Angebot eingestellt und ein Bezug der exklusiv bei Gemeinden erhältliche Spartageskarte ist in Zäziwil nicht mehr möglich.
Bis dahin steht es den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.
Mit dem untenstehenden Link erfahren Sie mehr über die Spartageskarte Gemeinde, die Nutzungsbestimmungen der SBB, verschaffen sich einen Überblick über die Verfügbarkeit und die Preise.
Die Spartageskarte Gemeinde ist persönlich am Schalter der Gemeinde Zäziwil abzuholen und zu bezahlen. Ausgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/ID) mit. Der Online-Bezug der Spartageskarte Gemeinde ist nicht möglich.
Für die digital affine Kundschaft besteht die Möglichkeit ein Sparticket über die SBB App zu beziehen.
| | | Spartageskarte Gemeinden
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Arbeits- und Stundenrapport / Spesenabrechnung Abrechnung Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen
Bitte erfassen Sie Ihre Arbeitseinsätze, Sitzungen und Spesen für persönliche Ausgaben zu Gunsten der Gemeinde mit Hilfe des Formulars "Abrechnung Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen".
Kurzanleitung / Formular Abrechnung für Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen
Die Kurzanleitung enthält hilfreiche Informationen über die Erfassung und Weiterverarbeitung des Formular Abrechnung für Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen.
| Abrechnung Arbeitszeit Sitzungen Spesen Entschädigungsverordnung 2024 Kurzanleitung Abrechnungsformular Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen
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Anmeldung / Zuzug für ausländische Staatsangehörige Herzlich willkommen in der Gemeinde Zäziwil!
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an.
Für den Zuzug werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Abmeldebestätigung der früheren Wohnsitzgemeinde
- Anmeldegebühr Fr. 25.00
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen.
Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie das Onlineformular "Anmeldung / Zuzug für ausländische Staatsangehörige" ausfüllen. Dieses ersetzt die persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht.
Auf den folgenden Internetseiten vom Kanton Bern erhalten Sie weitere Informationen:
| | | Anmeldung / Zuzug für ausländische Staatsangehörige eUmzugCH
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Wasserbezug ab Hydrant Jede Wasserentnahme aus Hydranten, ausser zu Löschzwecken ist grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Wasserversorgung Zäziwil.
Temporäre Wasserbezüge
Für ungemessene und temporäre Wasserbezüge (Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge) wird eine Grundgebühr von Fr. 150.00 und zusätzlich eine Gebühr von Fr. 50.00 pro erstellte Wohnung oder der übliche Wasserzins nach einer geschätzten oder gemessenen Wassermenge (für Bezüge ohne Wohnungsbau) erhoben. Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. 1.60 pro bezogenen m3 Wasser.
Es wird auf das Wasserversorgungsreglement inkl. Gebührentarif verwiesen.
Für den Wasserbezug ab Hydrant ist zwingend das untenstehende Gesuchsformular einzureichen.
| | | Gesuch um Wasserbezug ab Hydrant
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Familienergänzende Kinderbetreuung Suchen Sie eine Kindertagesstätte oder Tageseltern? Angebote in der Region finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern.
| | | https://kibekonolfingen.ch/ Familienportal Kanton Bern
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Karten und Kataster RegioGIS
Mit dem RegioGIS können Sie Daten und Pläne der amtlichen Vermessung sichten und ausdrucken. Unter anderem kann auch ein Situationsplan für die Baueingabe (kleine Baubewilligung) erstellt werden.
Geoportal
Offizielle Publikationsplattform des Kantons Bern für Geoinformationen; zeigt Übersichtskarten u.a. mit Altlasten, Bauinventar, Gewässernetz, Gewässerschutzzonen, Grundwasserkarte, Versickerungskarte.
ÖREB-Kataster
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Flyer ÖREB-Kataster
| | | Website Zäziwil Baugesuch / Baubewilligung
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Betreuungsgutscheine Der Gemeinderat Zäziwil hat beschlossen, im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem umzustellen.
Betreuungsgutscheine werden ausgegeben für
a) vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis und
mit Kindergarten für Kindertagesstätten
b) vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis und mit der
vierten Klasse für Tagesfamilien
Bitte beachten: Der Gutschein wird erst ab dem nächsten Monat nach Eingang des vollständigen Gesuches abgegeben (z.B. Eingang vollständiges Gesuch im Juli, Ausrichtung Gutschein ab August).
Verfahrensablauf
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das massgebende Familieneinkommen liegt unter Fr. 160'000.00.
- Es besteht ein Bedarf nach Familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.
Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?
Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas / Tagesfamilien-organisationen Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen.
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Um einen Betreuungsgutschein zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten
- per Webapplikation kiBon (elektronisch)
- in Papierform
1. Antrag Betreuungsgutschein
Antrag über Webapplikation kiBon
Die Eltern stellen per Webapplikation kiBon einen Antrag in ihrer Wohngemeinde für einen Betreuungsgutschein. Sie geben ihre finanzielle Situation an und hinterlegen die notwendigen Dokumente, um den Unterstützungsbedarf an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu belegen.
Antrag in Papierform
Die Eltern stellen bei der Wohngemeinde schriftlich ein Gesuch um einen Betreuungsgutschein und reichen alle zur Prüfung des Anspruchs notwendigen Unterlagen bei. Das Gesuch wird danach von der Gemeindeverwaltung im System kiBon erfasst.
2. Ausstellung Betreuungsgutschein
Sobald die Platzbestätigung der Institution vorliegt, prüft die Gemeinde den Anspruch, berechnet den Betreuungsgutschein und stellt diesen aus (mittels Verfügung).
3. Gültigkeit
Ein Betreuungsgutschein wird befristet und maximal für die Dauer einer Tarifperiode ausgestellt. Diese dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli.
4. Abrechnung
Die Kita oder Tagesfamilienorganisation zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt.
Die Gemeinde vergütet der Kita bzw. der Tagesfamilienorganisation den Wert der Gutscheine und rechnet diese abzüglich des Selbstbehaltes über den Kanton ab (Lastenausgleich).
Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt.
Notwendige Angaben / Unterlagen
Für die Berechnung der Elternbeiträge haben die Eltern Angaben zu machen über:
- den Bedarfsgrund
- das massgebende Einkommen
- die Familiengrösse
- das Alter des Kindes
- den Leistungserbringer
- das vereinbarte Betreuungspensum
- die Kosten für das vereinbarte Betreuungspensum
Die Einreichung der Angaben erfolgt entweder online über die Webapplikation kiBon oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung. Sämtliche Formulare können als Word-Dokument hier abgerufen werden.
| Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen
| | Webportal kiBon
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Kleinspiele (Lotto / Tombola / Sportwetten / Pokerturniere) Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
| | | Lottos mit Sachpreisen/Tombolas
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Notfalltreffpunkt Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, infolge einer Katastrophe oder Notlage, können in Zukunft Notfalltreffpunkte (NTP) in den Gemeinden als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung dienen.
Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung aus Zäziwil:
Schulhaus Grosshöchstetten
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Notfalltreffpunkt.ch oder auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär.
| Flyer Notfalltreffpunkt
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Kunststoffrecycling Was wird gesammelt?
- Folien wie Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli usw.
- Plastikflaschen und Getränkekarton wie für Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler usw.
- Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte-/Obst- und Fleischschalen usw.
- Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher usw.
- Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen usw.
- Wichtig: PET-Getränkeflaschen gehören weiterhin in die separate PET-Sammlung.
Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcken:
- 17 Liter: CHF 10.-
- 35 Liter: CHF 19.-
- 60 Liter: CHF 32.-
- 110 Liter: CHF 57.-
Verkaufsstellen in Zäziwil:
- Dorfmetzg Keller GmbH
- Zäzibiene, Imkereiartikel + Bioprodukte
- Käserei Eyweid AG
- Volg Zäziwil
Sammelstelle in Zäziwil
Wertstoffsammelstelle Eyweid, Zäziwil
Alle Verkaufs- und Sammelstellen sowie weitere Hintergründe unter:
www.plasticrecycler.ch
www.sammelsack.ch
www.avag.ch
| Kunststoff-Sammlung mit «Bring Plastic back»
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