Todesschein / Todesurkunde  Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). Ein Todesschein / eine Todesurkunde wird durch das betreffende Zivilstandsamt ausgestellt.
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Heimatausweis  Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort mit einem Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen den Heimatausweis gerne zu. Sie können das Dokument online bestellen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:
- die genaue Aufenthaltsadresse
- den Aufenthaltszweck
- die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Heimatausweise sind kostenpflichtig (Neuausstellung Fr. 20.00 / Verlängerung Fr. 10.00) und werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
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Handlungsfähigkeitszeugnis  Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) einer Person bestätigt.
Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, reichen Sie ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein.
Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnis
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Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis  Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer Bürger und Bürgerinnen. Er wird durch die Wohnsitzgemeinde bei Volljährigkeit oder nach einem Zuzug ausgestellt und ist während der Dauer des Wohnsitzes aufzubewahren.
Der Aufenthaltsausweis dient als Meldebestätigung für Wochenaufenthalter. Er wird nach dem Zuzug ausgestellt.
Sofern sich die Angaben auf dem Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis durch ein zivilstandrechtliches Ereignis oder durch einen Umzug innerhalb der Gemeinde ändern, stellt die Einwohnerkontrolle automatisch einen neuen Ausweis zu.
Bei Verlust des Ausweises wird ein kostenpflichtiges Duplikat ausgestellt.
Gebühren Duplikat Fr. 20.00
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Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung  Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Für eine Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung können Sie im untenstehenden Onlineformuar alle Angaben ausfüllen und an uns übermitteln.
Die Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00 (bei Zusendung + Fr. 1.00 Porto).
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Betreibungsauskunft / Betreibungsregisterauszug  Betreibungsauskünfte und -Registerauszüge werden durch das Betreibungs- und Konkursamt erteilt. Für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Zäziwil ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland zuständig.
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Strafregisterauszug  Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen.
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Pass und Identitätskarte  Benötigen Sie einen neuen Pass oder eine Identitätskarte, oder laufen Ihre Ausweispapiere demnächst ab?
Die Ausweisbestellung erfolgt ausschliesslich über eines der sieben Ausweiszentren. Alle Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie über den nachfolgenden Link.
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Datensperre im Einwohnerregister  Sie haben die Möglichkeit für sich eine Datensperre zu beantragen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Somit erteilen wir keine Auskünfte über Ihre registrierten Personendaten (ausgenommen sind Amtsstellen wie Gerichte, Polizei, etc.).
Bitte füllen Sie dazu das Gesuch um Datensperre aus und senden dieses zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte resp. Ihres Passes an die Gemeindeverwaltung Zäziwil.
Eine Datensperre gilt nur für die die Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistersystemen (GERES), nicht jedoch andere Daten, die sich beim Kanton, bei der Kirchgemeinde oder bei einem Gemeindeverband befinden.
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Ausweis über den registrierten Familienstand  Diese Dokumente dienen schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse.
Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen.
Zuständig für die Ausstellung des Familienscheines ist das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
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Eheschein / Trauungsurkunde  Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
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Familienausweis / Familienbüchlein  Der Familienausweis (ehem. Familienbüchlein) belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
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Personenstandsausweis  Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes.
Ausländische Staatsangehörige bestellen die Bestätigung über den registrierten Personenstand beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
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Geburtsanzeige / Geburtsschein / Geburtsurkunde  Geburtsanzeige
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Weitere Informationen über die Geburt Ihres Kindes:
Geburtsschein (Geburtsurkunde)
Den Geburtsschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
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Bestattung  Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Das untenstehende Merkblatt enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung und die Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern.
Die Gemeinde Zäziwil hat das Bestattungswesen dem Gemeindeverband Grosshöchstetten abgetreten, welcher für die Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil verantwortlich ist.
Die Gemeindeverwaltung Zäziwil regelt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen die Formalitäten für Bestattungen auf dem Friedhof Zäziwil.
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Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige  Herzlich willkommen in der Gemeinde Zäziwil!
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein, Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
- Krankenkassenkarte
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 / volljährige Person
Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie das Onlineformular ausfüllen. Dieses ersetzt die - gesetzlich vorgeschriebene - persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht.
Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen.
Wenn Sie sich also nur während der Woche in unserer Gemeinde aufhalten, die Wochenenden aber in Ihrer Wohnsitzgemeinde verbringen, melden Sie sich bitte mit einem Heimatausweis bei uns an.
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Umzug innerhalb der Gemeinde  Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Zäziwil muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder mit dem Onlineformular "Umzug online melden" erledigen.
Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Niederlassungsausweis retour oder melden Sie sich persönlich mit ihm am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises.
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Wegzug für Schweizer Staatsangehörige  Sie beabsichtigen aus der Gemeinde wegzuziehen?
Dann bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden.
Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- resp. Aufenthaltsausweis mit.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir die genaue Auslandadresse und die Adresse einer Kontaktperson in der Schweiz. Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig bei unserem Steuerbüro. Merkblatt für Auslandschweizer
Militärpflichtige
Das Dienstbüchlein ist für die Abmeldung dem Sektionschef einzusenden.
Feuerwehr-Aktive
Feuerwehr-Aktive haben den Wegzug beim Fourier zu melden und ihre Dienstkleidung abzugeben.
Zivilschutzpflichtige
Zivilschutzdienstpflichtige haben den Wegzug bei der Zivilschutzorganisation Kiesental zu melden. Bitte reichen Sie das Dienstbüchlein ein und geben Ihre Dienstkleidung ab.
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Hund  Hundehaltung
Es ist wichtig, sich vor dem Kauf mit den hohen Anforderungen an die Hundehaltung auseinander zu setzen und sich auch als routinierte Hundehalterin oder als routinierter Hundehalter regelmässig über die aktuellen Vorgaben zu informieren.
Detaillierte Angaben zu den Pflichten als Handehalterin oder Hundehalter sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:
Hundetaxe
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August älter als 6 Monate alt sind. Die Taxe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 50.00. Die Rechnung wird den Hundehaltern jeweils Ende August zugestellt. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Hundedatenbank Amicus
Die Hundedatenbank Amicus garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bietet eine hohe Datenqualität: Gemeinden erfassen Hundehalter, deren Adressen; Tierärzte kennzeichnen Hunde und übernehmen die Erstregistrierung und Hundehalter melden Mutationen. Damit wird die Rückverfolgbarkeit gewährleistet und illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden können aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bietet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren von Besitzern bei ausgesetzten oder entlaufenen Hunden.
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Wegzug für Staatsangehörige anderer Länder  Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Zäziwil in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Gemeindeverwaltung ab.
Sie haben sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden.
Abmeldebestätigung
Auf Wunsch erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Sie können diese bei der Abmeldung am Schalter verlangen oder per E-Mail beim Fachbereich Präsidiales bestellen.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online ausgeführt werden.
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Arbeitslosigkeit  Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung findet direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV statt. Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Offene Fragen und Unklarheiten können vor Ort von RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeitern rasch und kompetent beantwortet werden.
Sie können sich bei jeder Regionalen Arbeitsvermittlung im Kanton Bern anmelden. Melden Sie sich möglichst rasch, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Die Beratungsgespräche finden anschliessend beim für Ihren Wohnsitz zuständigen RAV statt.
Um die Anmeldung vorzunehmen, benötigt das RAV entweder Ihren Pass, Ihre Identitätskarte, Ihren Führerschein oder Ausländerausweis. Damit sich Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater gezielt auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten kann, nehmen Sie ebenfalls Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen mit (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Regionale Arbeitsvermittlung in Gümligen oder informieren sich online unter www.vol.be.ch.
Weitere informativ nützliche Links finden Sie unter www.arbeit.swiss.
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)  Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung?
Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden.
Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder senden Sie uns die Dokumente per Post.
Bearbeitungsgebühr Gemeinde CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet).
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Häckseldienst  Der diesjährige unentgeltliche Häckseldienst findet wie folgt statt:
- Dienstag, 2. April 2019, und Mittwoch, 3. April 2019,
jeweils ab 07.30 Uhr
- Dienstag, 15. Oktober 2019, und Mittwoch, 16. Oktober 2019,
jeweils ab 07.30 Uhr
- Dienstag, 5. November 2019, und Mittwoch, 6. November 2019,
jeweils ab 07.30 Uhr
Was wird gehäckselt?
Stauden, Baum- und Sträucherschnitt mit einem Durchmesser von maximal 30 cm. Alle anderen Gartenabfälle sowie Steine, Erde etc. gehören nicht ins Häckselgut, da diese die Messer der Maschine beschädigen.
Wo wird gehäckselt?
Entlang der normalen Kehrichtabfuhrroute. Das Häckselgut ist an den gewohnten Hauskehricht-Standorten und nach Möglichkeit mit mehreren Hausbesitzenden zusammen am gleichen Ort bereit zu stellen.
Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wer abseits von der Abfallsammelroute vom Häckseldienst Gebrauch machen will. In diesem Fall ist eine Anmeldung bis Freitag, 29. März 2019, 12.00 Uhr, Freitag, 11. Oktober 2019, 12.00 Uhr, resp. bis Freitag, 1. November 2019, 12.00 Uhr an die Gemeindeverwaltung, Tel. 031 710 33 33, erwünscht.
Wie ist das Häckselgut bereitzustellen?
Das Häckselgut darf nicht zusammengebunden werden; es ist geordnet zu deponieren, damit eine schnelle Verarbeitung gewährleistet ist. Häckselgut wird auf Wunsch abgeführt; es ist deutlich zu markieren.
Der Häckseldienst ist gratis. Die Gemeindeverwaltung behält sich jedoch vor, bei aussergewöhnlich grossen Mengen den überdurchschnittlichen Häckselaufwand in Rechnung zu stellen.
Beim Häckseldienst fällt überschüssiges Häckselgut an, das abgeführt werden muss. Personen, die sich für das Kompostieren von überschüssigem Häckselgut im eigenen Garten interessieren, melden sich bitte telefonisch bei unserem Strassenmeister, Tanner Samuel.
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Baugesuch / Baubewilligung  Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen:
- Was ist baubewilligungspflichtig und was kann ich ohne Baugesuch ausführen?
- Was muss ich bei der Baueingabe beachten und wie ist die baurechtliche Situation bei meinem Grundstück zu beurteilen?
In den untenstehenden Rubriken finden Sie Antworten auf diese Fragestellungen. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne darüber Auskunft. Kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen, Dokumente und Formulare rund um das Thema Bauen sowie eine Checkliste für die Baueingabe. Die übergeordneten, rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion.
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Benützungsgesuch Mehrzweck-, Schul- und Sportanlagen  Die Mehrzweck-, Schul- und Sportanlagen umfassen folgende Gebäude
- Schulgebäude: Bahnhofstrasse 5, 3532 Zäziwil
- Turn- und Mehrzweckhallen: Zelgweg 2, 3532 Zäziwil
Mieten Schulräume
Die Gemeindeverwaltung Zäziwil ist für die Vermietung der Schulräume zuständig. Die Antragsformulare sowie die Weisungen inkl. Gebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil bezogen werden. Das Antragsformular ist bis spätestens 40 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung, 3532 Zäziwil einzureichen
Mieten Turn- und Mehrzweckanlage
Die Gemeindeverwaltung Zäziwil ist für die Vermietung der Turn- und Mehrzweckanlage zuständig.
Die Antragsformulare sowie die Weisungen inkl. Gebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil bezogen werden. Das Antragsformular ist bis spätestens 40 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung, 3532 Zäziwil einzureichen.
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Tageskarten Gemeinde  Die Gemeinde Zäziwil bietet pro Tag 4 Tageskarten an. Mit dem untenstehenden Link erfahren Sie mehr über die Tageskarten Gemeinde und können diese online reservieren und/oder bestellen.
Die Tageskarten Gemeinden sind ausserdem ein ideales Geschenk für reiselustige Angehörige, Freunde und Bekannte. Am Schalter der Gemeindeverwaltung Zäziwil sind Gutscheine zum jeweiligen Verkaufswert erhältlich.
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Arbeits- und Stundenrapport / Spesenabrechnung  Arbeits- und Stundenrapport
Bitte erfassen Sie Ihre Arbeitseinsätze zu Gunsten der Gemeinde mit Hilfe des Formulars "Arbeits- und Stundenrapport".
Spesen
Spesen sind persönliche Ausgaben, die Mitarbeitenden oder Behördenmitgliedern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Dienst der Organisation entstehen und ihnen durch die Gemeinde erstattet werden. Bitte erfassen Sie Ihre Auslagen auf dem vorbereiteten Formular "Spesenabrechnung".
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Anmeldung / Zuzug für Staatsangehörige anderer Länder  Herzlich willkommen in der Gemeinde Zäziwil!
Bitte melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an.
Für den Zuzug werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Abmeldebestätigung der früheren Wohnsitzgemeinde
Weiterführende Informationen zur Einreise und Aufenthalt finden Sie unter Migrationsdienst des Kantons Bern.
Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie das Onlineformular ausfüllen. Dieses ersetzt die persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht.
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Wasserbezug ab Hydrant  Jede Wasserentnahme aus Hydranten, ausser zu Löschzwecken ist grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Wasserversorgung Zäziwil.
Temporäre Wasserbezüge
Für ungemessene und temporäre Wasserbezüge (Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge) wird eine Grundgebühr von Fr. 150.00 und zusätzlich eine Gebühr von Fr. 50.00 pro erstellte Wohnung oder der übliche Wasserzins nach einer geschätzten oder gemessenen Wassermenge (für Bezüge ohne Wohnungsbau) erhoben. Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. 1.60 pro bezogenen m3 Wasser.
Es wird auf das Wasserversorgungsreglement inkl. Gebührentarif verwiesen.
Für den Wasserbezug ab Hydrant ist zwingend das untenstehende Gesuchsformular einzureichen.
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