Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) einer Person bestätigt.

Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, reichen Sie ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein.

Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd
Ausweise und Bescheinigungen

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