Feuerwerk / Himmelslaternen

Feuerwerk / Himmelslaternen

Wann ist Feuerwerk erlaubt?

Feuerwerkskörper können grundsätzlich das ganze Jahr bei einem berechtigten Verkäufer bezogen werden. Feuerwerkskörper der Kategorien 1, 2, 3 dürfen gemäss Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper oder der Verpackung abgebrannt werden.

Grundsätzlich dürfen Feuerwerke ohne Abbrandbewilligung abgefeuert werden. Beachten Sie jedoch die Abbrandvorschriften des Kantons Bern.

Für den Bezug sowie die Verwendung und die Lagerung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Weitere Informationen zum Thema Feuerwerk entnehmen Sie bitte der Webseite www.bfu.ch oder derjenigen der Polizei.

Informationen bezüglich Himmelslaternen finden Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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