Das Sekretariat der regionalen Schlichtungsbehörde ist Rechtsberatungsstelle in arbeitsrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten, sowie in Streitigkeiten betreffend Gleichstellungsfragen. Die Beratung ist unentgeltlich und beschränkt sich auf eine sachliche Aufklärung über die Rechts- und Kostenlage im konkreten Fall.
Einer umfassenden Beratung steht der Grundsatz der Neutralität der Gerichte entgegen. Wer dennoch eine umfangreiche Konsultation benötigt, muss sich an die berufsmässigen Vertreterinnen und Vertreter (Rechtsanwälte) wenden.
Die persönlichen Beratungen sind vertraulich. Die Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht.
Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes.
Das Arbeitsrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Von zentraler Bedeutung ist das Obligationenrecht (OR) welches insbesondere den Einzelarbeitsvertrag, den Gesamtarbeitsvertrag und den Normalarbeitsvertrag regelt. Die rechtlichen Grundlagen im Obligationenrecht befinden sich in den Artikel 319 bis 362. Die Beratung beschränkt sich auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse.
Pro Gerichtsregion steht jeweils eine Beratungsstelle (Sekretariat der Schlichtungsbehörde) für die Öffentlichkeit zur Verfügung.