Beistandschaft

Beistandschaft

Das Erwachsenenschutzrecht sieht als behördliche Massnahme die Beistandschaft vor. Eine Beistandschaft kommt nur dann in Frage, wenn die – aufgrund eines Schwächezustandes entstandene – Schutzbedürftigkeit einer Person nicht mittels anderer Lösungen aufgefangen werden kann. Zu denken ist hier an die Unterstützung der betroffenen Person durch das private Umfeld, durch private gemeinnützige Organisationen oder durch öffentliche Dienste. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd
Soziale Sicherheit

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3532 Zäziwil

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