Steuern allgemein und Auskunftserteilung

Steuern allgemein und Auskunftserteilung

Steuern berechnen
Eine provisorische Steuerberechnung zeigt Ihre voraussichtlichen Steuerbeträge für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die direkte Bundessteuer für das betreffende Jahr auf.
 

Ratenrechnungen
Die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. 

Diese Steuerrechnungen sind provisorisch. Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. 

Die Rechnungen und Schlussabrechnungen für die übrigen Steuerarten sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen.

Weitere Informationen zum Thema Ratenrechnungen erhalten Sie hier.
 

Auskunftserteilung
Allgemeine Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Bereich Steuern
Steuern

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