Das Planungsgeschäft hinsichtlich der Überbauungsordnung Zäzibach mit Anpassung Kantonsstrasse und Fussgängerquerung Schorachgässli wurde exakt vor einem Jahr öffentlich aufgelegt. Nach Bereinigung der eingegangenen Einsprachen hat der Gemeinderat die Vorschriften und Pläne beschlossen und dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Anfang Dezember 2020 zur Genehmigung zugestellt.
Aus der daraus folgenden Stellungnahme ging hervor, dass das AGR noch geringfügige, formelle Abänderungen verlangt und die Planungsgrundlagen aufgrund nachträglicher Forderungen kantonaler Stellen angepasst werden müssen. Diese Genehmigungsvorbehalte wurden nun bereinigt. Materiell beinhaltet die Überbauungsordnung Zäzibach einzig neu eine verbindliche Wald-Baulinie nach kantonaler Waldverordnung. Zudem wurde der Landerwerbsplan minimal angepasst und mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer besprochen. Entsprechende Vereinbarungen für den Landerwerb und die vorübergehende Beanspruchung von Land während der Bauphase konnten bereits unterzeichnet werden.
Die geänderten Planungsakten zur UeO Zäzibach und zum Strassenprojekt „Anpassung Kantonsstrasse und Fussgängerquerung Schorachgässli“ liegen vom 17. Juni bis 19. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Zäziwil öffentlich auf oder können online eingesehen werden.
Das Strassenvorhaben ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt bzw. markiert. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können ausschliesslich gegen die geringfügigen Änderungen eingereicht werden.
Auskunftsperson ist: Ramseier Jürg
Gemeinderat Zäziwil
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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