Der Gemeinderat Zäziwil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung (Festsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung), bestehend aus folgenden Unterlagen, zur öffentlichen Auflage.
a) Zonenplan Gewässerräume Süd und Nord
b) Änderung Baureglement
c) Erläuterungsbericht (informativ)
Die Akten liegen in der Zeit vom 26. November bis 28. Dezember 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Weitere umfassende Informationen, wie auch die Auflageakten, finden Sie unter – Projekte.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Zäziwil, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil einzureichen.
Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne über die Planungsunterlagen ausführlicher Auskunft oder erläutert, wie Ihr Grundstück durch die neue Festlegung der Gewässerräume betroffen ist.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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