Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1)
vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar
wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen.
Vor dem Erlass des Inventars durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte Nachführung des
Archäologischen Inventars gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-Bümpliz vom 8. November 2021 bis 7. Dezember 2021 eingesehen werden (Voranmeldung obligatorisch unter E-Mail oder per Telefon 031 633 98 98).
Alle nachgewiesenen und vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive der Kategorie „Einzelfunde") sowie Ruinen gelten als Objekte des Archäologischen Inventars des Kantons Bern im Sinne von Art. 13 Abs. 3 BauV und Art. 22 Abs. 3 des Dekrets vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) („K-Objekte"). Bei neuen Entdeckungen gilt der Artikel 10f Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird die Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern in Kraft treten. Mit der Inkraftsetzung dieser Verfügung werden folgende Inventare aufgehoben: Archäologisches Hinweisinventar von 1982, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2005 für das alte Amt Büren, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2010 für das alte Amt Signau, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2011 für den Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen.
Am lnventarentwurf wurden aufgrund diverser Anträge und Hinweise folgende Änderungen vorgenommen:
Fundstellen
Schutzgebiet
Das archäologische Schutzgebiet bei der Fundstelle Kallnach/Challnechwald / Oberholz (SG 368) wird um den Perimeter der Überbauungsordnung « Kiesgrube Challnechwald », die mit dem Gesamtentscheid durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 24. Mai 2017 in Kraft getreten ist, verkleinert. Die Untersuchung der archäologischen Hinterlassenschaften in diesem Gebiet ist im Rahmen besagter Überbauungsordnung geregelt.
Rechtsmittelbelehrung (Art.13a Abs. 4 BauV):
Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Beschwerden sind schriftlich und begründet bis spätestens am 7. Dezember 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig. Archäologische Fundstellen können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.
Bern, 25. Oktober 2021
Kantonales Amt für Kultur
Der Vorsteher: Hans Ulrich Glarner
Dokumente
Liste Archäoligische Fundstellen
Karte Archäologische Fundstellen und Schutzgebiete
Karten Schutzgebiete
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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