Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 eine Änderung der Verordnung über die Benützung der Mehrzweck-, Schul- und Sportanlagen beschlossen. Die Änderung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. August 2020 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger vom 2. Juli 2020 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Auslöser für die Teilrevision der oben genannten Verordnung war die Übernahme der Hauswirtschaftsräume, welche bisher durch den Gemeindeverband Grosshöchstetten vollumfänglich gemietet und organisiert wurden. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden zudem formelle Anpassungen, insbesondere auch der Hausordnung (Anhang 1), vorgenommen.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier eingesehen werden.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
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