Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Zäziwil im November 2020 beschlossene Überbauungsordnung Zäzibach genehmigt. Sie tritt nach Ab-lauf der Beschwerdefrist am 1. Juli 2022 in Kraft. Damit wird ein langwieriges und vielseitig komplexes Planungsgeschäft abgeschlossen, welches vor über sechs Jahren gestartet wurde. Der Gesamtentscheid beinhaltet die Überbauungsordnung mit geringfügiger Zonenplan- und Baureglementsänderung, die Baubewilligung für die Anpassung der Kantonsstrasse Bern-strasse und Fussgängerquerung Schorachgässli inkl. Durchlasserweiterung Zäzibach sowie die Abbruchbewilligung für das Gebäude Bernstrasse 12.
Damit besteht eine planungsrechtliche Grundlage für die Überbauung Zäzibach und somit für die Weiterentwicklung des Dorfes. Der sorgfältigen Gestaltung und Integration der Wohnüberbauung ins Landschaftsbild kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dafür ist vorgängig noch ein Baugesuch einzureichen und zu bewilligen.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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