Ab dem Schuljahr 2025/26 werden alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinden Zäziwil und Oberhünigen in Zäziwil unterrichtet, und das durchlässige System für die Oberstufe wird ab diesem Zeitpunkt vollständig eingeführt. Um die nötigen Platzverhältnisse zu schaffen, ist eine Schulraumerweiterung nötig. Das Projekt enthält ebenfalls die dringende Sanierung des Schulhauses Zäziwil sowie die Anpassungen der Unterrichts- und Arbeitsräume an die heutigen Verhältnisse.
Der Gemeinderat hat für Sonntag, 12. März 2023, eine Urnenabstimmung angeordnet. Diese findet gleichzeitig mit der ordentlichen kantonalen Abstimmung statt. Zur Abstimmung unterbreitet wird im Sinne von Art. 34 Abs. 2 des Organisationsreglements folgende Vorlage:
Sanierung und Erweiterung der Schulinfrastruktur Zäziwil mit einem Verpflichtungskredit
von CHF 9.3 Mio.
Alle erforderlichen Informationen zur Abstimmungsvorlage finden Sie in der Projektübersicht.
Stimmrecht
Der Stimmrechtsausweis für die kantonale Abstimmung ist auch für die Gemeindeabstimmung gültig, sofern dieser keinen abweichenden Vermerk trägt. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind Personen, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis zum 17. Februar 2023 zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Abstimmung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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