Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 9. Juni 2021 beschlossene Festlegung der Gewässerräume in die baurechtliche Grundordnung (Umsetzung Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung) genehmigt. Die Vorschriften und Pläne treten am 1. August 2022 in Kraft.
Damit gelten ab sofort die neu ausgeschiedenen Gewässerräume in Zäziwil, welche an das übergeordnete kantonale sowie das Bundesrecht angepasst wurden. Mit den Gewässerräumen sollen die natürlichen Funktionen, der Hochwasserschutz sowie die Nutzung der Gewässer (Unterhalt und Erholungsraum) gesichert werden.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme offen oder können unter Projekte elektronisch eingesehen werden.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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