Anpassungen kommunaler Vorschriften

Der Gemeinderat hat in einer gesamtheitlichen Überprüfung und gestützt auf die strategische Ausrichtung der Gemeinde folgende Erlassrevisionen genehmigt - in Kürze:

Öffentliche Sicherheit – Reglement/Verordnung
Die Bestimmungen werden angepasst, damit weiterhin eine gut strukturierte, effiziente sowie finanziell tragbare Feuerwehr betrieben werden kann. Nebst formellen Anpassungen wird unter anderem das Dienstalter wieder auf 52 Jahre (bisher 50) erhöht und ein durchlässiger Feuerwehrdienst zur Stärkung der regionale Zusammenarbeit reglementarisch verankert.

Gebührenreglement und -tarif
Die rechtlichen Grundlagen von 2007 werden auf die heutigen, teils geänderten Gemeindeaufgaben, sowie die effektiven Verwaltungskosten angepasst. Damit soll in Zukunft eine verursachergerechte Verrechnung gewährleistet und die Kostenwahrheit korrekt abgebildet werden.

Hundeverordnung
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Hundetaxe mittels Anpassung der Hundeverordnung beschlossen. Die heutigen Einnahmen können die Aufwände der «Hundetoiletten» bei Weitem nicht decken. Damit auch hier eine verursachergerechte Finanzierung und eine bessere Kostendeckung besteht, beträgt die Hundetaxe neu CHF 90 pro Tier und Jahr (bisher CHF 50).

Die Reglementsanpassungen unterliegen dem fakultativen Referendum. Es wird auf die Publikation im Anzeiger vom 31. Oktober 2024 verwiesen.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in den nachfolgenden Registern oder erteilt Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung.

Teilrevision Reglement und Verordnung Öffentliche Sicherheit

Die rechtlichen Grundlagen im Bereich Öffentliche Sicherheit, Schwerpunkt Feuerwehr, wurden gestützt auf die strategische Ausrichtung und die Ziele für eine gut strukturierte, effiziente, finanziell tragbare und eigenständige Ortsfeuerwehr angepasst. Sie basieren ausserdem auf mehreren Austauschgesprächen mit dem Feuerwehrkommando, dessen Mitwirkung und den übergeordneten Vorgaben.

Nebst gestalterischen und formellen Anpassungen wurden in den Erlassen folgende materiellen Änderungen per 1. Januar 2025 zusammenfassend vorgenommen:

Reglement
- Art. 2 + 3; Löschung wirtschaftliche Landesversorgung (neu organisiert – beim Kanton)
- Art. 13; Möglichkeit zur Ausdehnung der Dienstpflicht bis 60 (gemäss Musterreglement)
- Art. 15; Feuerwehrdienstleistung über Gemeindegrenze – durchlässiges System
- Art. 21; Ersatzabgabe – Anpassung Dienstalter auf 52 Jahre (wie bis 2017)
- Art. 22; Befreiung Ersatzabgabe bei durchlässigem Feuerwehrdienst (Anpassung an Art. 15)

Verordnung
- Art. 5; Präzisierung Übungen und Übungsprogramm
- Art. 13; Minimalbestand – Der Gemeinderat kann die Bandbreiten vorgeben
- Anpassung der Anhänge;

  • Anhang I – Neuregelung und vollständige Überarbeitung der Entschädigungen
  • Anhang II – mit Organisation und Pflichten ergänzt, aktualisiert sowie das Organigramm und die Zahlen von 2017 entfernt
  • Anhang III – formell aktualisiert

Die teilrevidierten Erlasse mit den nachvollziehbaren Änderungen sind hier einsehbar:
Reglement Öffentliche Sicherheit 2025 - mit Änderungen
Verordnung Öffentliche Sicherheit 2025 - mit Änderungen

Totalrevision Gebührenreglement und Gebührentarif

Gebührenreglement und -tarif wurden im Jahr 2007 total revidiert und sind seither unverändert. In den vergangenen 17 Jahren haben sich die übergeordneten Bestimmungen und kommunalen Aufgaben verändert. Ausserdem bedürfen die Gebühren eine allgemeine Anpassungen / Aktualisierung zur Deckung der Aufwendungen und korrekten Abbildung der Kostenwahrheit (Verursacherprinzip). Die kommunalen Vorschriften stützen sich auf das Musterreglement des Kantons Bern.

Der Grundsatz nach Kostendeckung und Verhältnismässigkeit wurde berücksichtigt. Wo möglich wurde eine Vereinfachung erzielt. Einfache Anfragen und Auszüge sind gebührenfrei. Die wesentlichen materiellen Änderungen per 1. Januar 2025 betreffen:

Gebührenreglement

  • Art. 15 bisher; aufgehoben. Vormundschaftssachen nicht mehr bei der Gemeinde (RSD)
  • Art. 15 neu; Bereinigung Erbrecht
  • Art. 18 bisher; aufgehoben. Es werden keine Heimatscheine mehr ausgegeben/bestellt
  • Art. 17 neu; Gebühren für Einbürgerungen neu pauschal und abgestuft
  • Art. 20 bis 28 bisher; Artikel teilweise aufgehoben, geändert oder ergänzt (Ortspolizeiwesen) aufgrund Änderungen in übergeordneter Gesetzgebung und Aufgabenerfüllung
  • Art. 22 neu; Ergänzung Parkierbewilligung
  • Art. 27 bis 37 neu; Ergänzungen und Bereinigungen im Bereich Bauwesen und Baukontrolle
  • Art. 41 und 42 neu; Steuerauskünfte aktualisiert – einfache Auskünfte gebührenfrei
  • Art. 43 neu; Datenschutz aktualisiert; Adressauskünfte neu unter EWK (Art. 16)
  • Art. 44 neu; Katasterauszüge einmal neu gebührenfrei (entspricht bisheriger Praxis)
  • Art. 46 neu; klare Regelung bei Unterstützungshilfe mit Gesuchen und Eingaben
  • Art. 48 neu; neu ab 2025 Mahngebühr ab 2. Mahnung gemäss Empfehlung Revisionsstelle

Gebührentarif

  • Anpassung der Aufwandgebühr I und II
  • Plankopie gemäss Gebührenreglement und Anpassung Autospesen

Die total revidierten Erlasse mit den nachvollziehbaren Änderungen sind hier ersichtlich:
Gebührenreglement 2025 - mit Änderungen
Gebührentarif 2025 - mit Änderungen

Teilrevision Hundeverordnung

Die Hundetaxe wird in der Verordnung über das Hundewesen geregelt und beträgt seit über drei Jahrzehnten unverändert CHF 50. In der finanziellen Gesamtüberprüfung hat sich gezeigt, dass mit den Einnahmen aus der Hundetaxe die Aufwände der Hundetoiletten bei Weitem nicht gedeckt werden. Die Kostendeckung liegt aktuell bei unter 50 %.

Der Gemeinderat hat deshalb eine Erhöhung der Hundetaxe per 1. Januar 2025 auf CHF 90 pro Tier und Jahr beschlossen. Damit verbessert sich die Kostendeckung deutlich und eine verursachergerechte Finanzierung wird sichergestellt.

Die Änderung in der Hundeverordnung ist hier einsehbar:
Hundeverordnung 2025 - mit Änderung

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